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Ammersee-Kalender am 07.02.12
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Tourismus - Verbände

Beherbergungsvertrag und Gastaufnahme-Vertrag bei Buchungen in der Ammersee-Region

Liebe Gäste und Besucher der ammersee-region.de,

wir heißen Sie ganz herzlich willkommen und wünschen Ihnen schöne Tage am Ammersee, im Fünfseenland und zwischen Ammersee und Lech!

Damit Missverständnisse keine dunklen Wolken vor die Urlaubssonne schieben, finden Sie hier einige Informationen zu Rechten & Pflichten zwischen Ihnen als Gast und Ihrem Gastgeber.

Prinzipiell herrscht Vertragsfreiheit. Wenn Sie jedoch mit Ihrem Gastgeber bei www.ammersee-region.de keine anderen Vereinbarungen treffen, oder Sie nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gastgebers reservieren, gelten die hier gelieferten Informationen.

Ammersee Ferienwohnung - Ammersee Hotel

Einleitung

Unterkunft in der Ammersee-Region sichern:
rechtzeitig unverbindlich anfragen

Mit der direkten Anfrage oder Anfrage über die Buchungsbörse bei Ammersee-Region.de an einen oder mehrere Gastgeber, holen Sie ein oder mehrere unverbindliche Angebote ein. Wenn Ihnen eines der Angebote zusagt, treten Sie direkt und ohne weitere Vermittlung durch ammersee-region.de mit dem Gastgeber in Kontakt.

Beherbergungsvertrag

Erst mit Ihrer ausdrücklichen Bitte um Reservierung von Zimmer, Ferienhaus, Ferienwohnung oder Camping-Urlaub bieten Sie dem Gastgeber den Beherbergungsvertrag verbindlich an. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald Ihnen die Unterkunft zugesagt wird. Dies wird zumeist schriftlich, per E-Mail oder auch mündlich oder telefonisch erfolgen. Eine einseitige Kündigung des Vertrags ist jetzt nicht mehr möglich.

Der Gastgeber ist zur Bereitstellung der Unterkunft zum vereinbarten Termin verpflichtet, Sie als Gast sind zur Zahlung verpflichtet.

Rücktritt vom Vertrag?

Ein Rücktritt vom Beherbergungsvertrag ist grundsätzlich nicht möglich. Auch wenn wichtige Gründe Sie hindern, die Reise anzutreten oder zwingen, vorzeitig abzubrechen, sind Sie zur Zahlung verpflichtet.

Wenn der Rücktritt so rechtzeitig erfolgt, dass der Gastgeber ganz oder teilweise anderweitig vermietet, haben Sie Glück. Er rechnet Ihnen den erlangten Preis an.

Falls das Quartier jedoch nicht anderweitig vermietet wird, bleiben Sie in der Pflicht. Lediglich die ersparten Aufwendungen muss Ihnen der Gastgeber vom vereinbarten Preis abziehen.

Von der Rechtsprechung anerkannt werden als Abzug bei

Ferienwohnung: pauschal 10 %
Übernachtung/Frühstück: pauschal 20 %
Übernachtung/Halbpension: pauschal 30 %
Übernachtung/Vollpension: pauschal 40 %

Höhere oder geringere Abzüge können durch Nachweis einer der Parteien vorgenommen werden.

Sicher gehen: die Reiserücktrittskostenversicherung

Wenn Sie eine Buchung absagen müssen, bedauert Ihr Gastgeber sehr, Sie nicht begrüßen zu können. Er wird genauso wie Sie hoffen, dass er das Quartier anderweitig belegen kann. Wenn dies jedoch nicht gelingen sollte, nimmt Ihnen beiden Ihre Reiserücktrittskosten-Versicherung die Sorgen ab.

ammersee-region.de empfiehlt daher dringend den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung!

Zu Ihrem Schutz arbeiten wir mit der Elvia - Reiseversicherung der Allianz zusammen.


ammersee-region.de

Karin Schmitt
Kirchenweg 23 a
82399 Raisting
Tel. +49 (0) 8807 206945
Fax +49 (0) 8807 214767
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